Bilder und Videos

Wir freuen uns, wenn Sie das Sonnenplateau Ritten in Ihren Medien zeigen!

Das Mediaportal der Tourismusgenossenschaft Ritten stellt Mitgliedern, Journalisten, Tour Operatoren und Partnern Bildmaterial und Videofiles für die Darstellung der Destination zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung der Inhalte des Mediaportals ist die Einhaltung der Nutzungsbedingungen sowie die korrekte Angabe des Copyrights.

Wenn Sie in den Datenbanken nicht fündig werden, senden wir Ihnen auf Wunsch gerne hochauflösende Bilder per E-Mail zu. Wenden Sie sich bitte unter Angabe des Verwendungszwecks mit ihrem Bildwunsch an info@ritten.com.

Nutzungsbedingungen

Allgemeine Bestimmungen
Durch den Besuch dieser Webseite ohne Registrierung und die anschließend kostenlose Nutzung der dargestellten Medien erklärt der Nutzer sich mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen einverstanden.

Die Tourismusgenossenschaft Ritten (nachstehend „TG Ritten“) behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen, oder auch nur einzelne Bestimmungen davon, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern und/oder zu aktualisieren. Falls eine Bestimmung als nichtig oder unwirksam erklärt wird, beeinflusst dies die Gültigkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

Nutzungsrechte und Angabe bei Veröffentlichung
TG Ritten besitzt alle Nutzungsrechte an den im Ordner enthaltenen Fotos und Medien inklusive Weitergabe an Dritte. Alle zur Verfügung stehenden Medien sind urheberrechtlich geschützt.

Bei Veröffentlichung bzw. Nutzung ist die Quellenangabe und Urheberbezeichnung wie folgt anzugeben: „Tourismusgenossenschaft Ritten/Vorname und Nachname Urheber bzw. Fotograf“.

Sie befindet sich:

- direkt, also unter oder neben dem jeweiligen Medium
- im Impressum
- auf Social-Media-Kanälen direkt im Post


Wer darf die Medien nutzen und zu welchem Zweck?
Die Nutzung wird ausschließlich für folgende Nutzer/Anwender und folgende Zwecke gestattet:

- Mitglieder der Tourismusgenossenschaft Ritten für die Standortkommunikation in Zusammenhang mit der Bewerbung des eigenen Betriebs, der eigenen Produkte und Dienstleistungen.
- Journalisten/ Pressevertreter/PR-Agenturen für die Berichterstattung über den Ritten
- Reiseveranstalter und -büros für die Bewerbung vom Ritten im branchenüblichen Sinne.
- Partner der
Tourismusgenossenschaft Ritten ausschließlich für die Bewerbung des Ritten.

Was muss bei der Nutzung des Mediums „Image-Video“ zudem beachtet werden?
Image-Videos dürfen weder bearbeitet noch verändert werden. Weitere Ritten Videos sind auf dem Youtube-Kanal „Ritten Renon“ zu finden. Sie können per Einbettungslink (z.B. Webseiten, Newsletter, soziale Netzwerke) eingebaut bzw. verlinkt werden. Auch diese Videos dürfen weder bearbeitet, noch verändert werden.

Nutzung mit Vorbehalt:
Für kommerzielle Zwecke, die direkt in Zusammenhang mit den Medien stehen, bedarf es einer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der Tourismusgenossenschaft Ritten.
Z.B. Verkauf eines Bildbandes, eines Kalenders, einer Postkarte, Produktverpackungen und -broschüren.


Verbot der Nutzung:
Die Nutzung der Medien, die den Ruf und das Ansehen des Ritten und/oder der Tourismusgenossenschaft Ritten gefährdet oder verletzt, ist ausdrücklich untersagt.
• Die Nutzung der Medien zum Zwecke der Wahlwerbung oder für andere politische Zwecke ist nicht gestattet.
• Die Medien müssen angemessen genutzt werden. Das heißt, die Medien dürfen nicht in Zusammenhang mit pornographischen, rassistischen oder rechtsradikalen Inhalten und solchen Inhalten, die gegen Gesetze und die guten Sitten verstoßen, stehen.
• Die Weitergabe von Medien an Dritte, insbesondere durch Veräußerung ist unzulässig.
• Die zur Verfügung gestellten Medien dürfen nicht verändert, bearbeitet, umgestaltet oder manipuliert werden.


Jede in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich zugelassene Nutzung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der Tourismusgenossenschaft Ritten. Jede nicht genehmigte Weitergabe der bereitgestellten Medien an nicht autorisierte Dritte oder jede nicht genehmigte Verwendung ist unzulässig. Die Tourismusgenossenschaft Ritten behält sich vor, dem Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder einer wesentlichen Nutzungsverletzung nachzugehen.

Freistellung von Ansprüchen Dritter und Haftung
Die Tourismusgenossenschaft Ritten haftet nicht für bei Missachtung der sich aus den Nutzungsbedingungen ergebenden Pflichten. Allein der Nutzer ist gegenüber etwaigen Dritten schadensersatzpflichtig. Der Nutzer stellt die Tourismusgenossenschaft insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.

Schlussbestimmungen
Für diese Nutzungsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Nutzer und dem Tourismusverein Ritten gilt ausschließlich italienisches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ungültig oder unvollständig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der Tourismusgenossenschaft Ritten entstehenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Bozen.
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